Bebauungsplan Nr. 6 „Ehemaliger Holzbau“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat in seiner Sitzung am 18.12.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 – Gebiet „Ehemaliger Holzbau“ gefasst.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neuordnung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

 

 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha.

 

Die Vorentwurfsplanung liegt

 

vom 01.09.2010 bis zum 01.10.2010

 

im Sachgebiet Stadtplanung der Stadtverwaltung Mittweida, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 208 während der Dienststunden zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

 

Montag             9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag           9.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch           9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag       9.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag              9.00 – 12.00 Uhr

 

Während der Auslegung können zu diesem Vorentwurf von jedem Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mittweida, Sachgebiet Stadtplanung vorgebracht werden.

 

Lageplan

Begründung