Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat in seiner Sitzung am 18.12.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 – Gebiet „Ehemaliger Holzbau“ gefasst.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neuordnung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha.
Die Vorentwurfsplanung liegt
vom 01.09.2010 bis zum
01.10.2010
im Sachgebiet Stadtplanung der Stadtverwaltung Mittweida, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 208 während der Dienststunden zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Während der Auslegung können zu diesem Vorentwurf von jedem Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mittweida, Sachgebiet Stadtplanung vorgebracht werden.